1.      Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich
a)      für natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr                                  30 Euro
b)      für Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie
darüber hinaus für Schüler, Studenten und Auszubildende                   15 Euro
c)      für juristische Personen                                                                    60 Euro.
  
2.      Sind Ehepartner (analog eheähnliche Gemeinschaft) Vereinsmitglieder,
beträgt der „Partnerbeitrag“ für beide gemeinsam jährlich                                 40 Euro.
 
3.      Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
 
4.      Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. März jeden Jahres vom Mitglied zu entrichten (z.B. durch Barzahlung, Lastschrifteinzug, Überweisung).
 
5.      Der Vorstand kann in begründeten Fällen bei der Erhebung der Mitgliedsbeiträge von der Beitragssatzung abweichen.
 
 
Die Beitragssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2012 in Kraft und ersetzt die vorherigen Beitragssatzungen.